Kauf bei eBay
Der klassische Privatverkauf über Kleinanzeigen ist durch die Popularität von eBay in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen.
Die meisten Verkäufer wissen es zu schätzen, dass man über das Internet wesentlich mehr potentielle Käufer erreicht und verbinden dies mit der Hoffnung, schnell und unkompliziert den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Dies kann, muss aber nicht so sein.
Auf Käuferseite steht natürlich immer die Erwartung, für wenig Geld, ein sehr gutes Schlagzeug zu bekommen im Vordergrund.
Gibt es noch Schnäppchen auf eBay?
Der Erfolg von eBay hat zu einem Überangebot auf dem Gebrauchtmarkt geführt, was naturgemäß dazu führt, dass dort immer mal wieder ein Schnäppchen zu haben ist.
Allerdings muss man sich schon sehr gut auskennen, um beurteilen zu können, was ein angebotenes Schlagzeug wirklich wert ist (Siehe: Gebrauchte Schlagzeuge).
Dies können Händler, die natürlich auch auf eBay aktiv sind, in der Regel besser als Schlagzeuger, die sich nur alle paar Jahre für den Eigenbedarf ein neues Drumset zulegen. Gerade die Präsenz von Profis, hat dazu geführt, dass absolute Superschnäppchen so gut wie nicht mehr zu haben sind. Außerdem haben die meisten Anbieter keine Lust ihre Sachen zu verschenken und agieren häufig mit Strohmännern, die mit bieten, um den Preis nach oben zu treiben.
Was gibt es beim Versand zu beachten?
In der Regel übernimmt der Käufer die Versandkosten, die man deshalb immer vor Abgabe eines Gebots mit einkalkulieren sollte.
Versand ist nicht gleich Porto! Einige Verkäufer berechnen auch das Verpackungsmaterial und kümmern sich nicht darum, den günstigsten Versender zu finden. Deshalb vor Abgabe des Gebots immer die kompletten Kosten erfragen und den Verkäufer auffordern diese in der Auktion zu benennen.
Um Schäden beim Versand zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass, wenn möglich, Originalverpackungsmaterial benutzt wird.
Transportunternehmen übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind. Sicherheitshalber sollte man den Verkäufer darauf aufmerksam machen, dass im Zweifelsfall die Annahme verweigert wird, denn sollte etwas beschädigt sein, wird es schwierig einen Schuldigen zu finden.
Ist eine Selbstabholung zu empfehlen?
Es ist natürlich sicherer sich vor der Bezahlung die Ware anzuschauen, diese Möglichkeit besteht bei der Selbstabholung. Bei Beschädigungen die vom Verkäufer nicht erwähnt, oder selbst übersehen wurden, gibt es dann immer noch die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, oder über einen Preisnachlass zu verhandeln. Auch die Gefahr durch eine Beschädigung beim Versand kann dadurch ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich sollte man die Fahrtkosten und den Zeitaufwand nicht außer Acht lassen.
Was sollte man beachten, wenn man etwas von einem Händler kauft?
Im Gegensatz zu privaten Verkäufern ist ein Händler verpflichtet, dem Käufer gesetzlich festgeschriebene Zusagen zu machen. Er muss die Rücknahme der Ware zusichern und eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr einräumen. Sollte ein Händler dies nicht ausdrücklich in seinem Angebot erwähnen, oder sogar ablehnen, macht er sich strafbar.
Da auf eBay sehr viele Privatleute Handel treiben, die kein Gewerbe angemeldet haben, ist es nicht immer ganz einfach festzustellen, ob man es mit einem Händler zu tun hat.
Rein rechtlich gesehen ist jeder der Waren in nicht haushaltsüblicher Menge verkauft ein Händler und bewegt sich (auch steuerrechtlich) auf sehr dünnem Eis, wenn er dies als Verkauf von Privat deklariert.
Es ist für jeden eBay Kunden möglich sich abgelaufene Auktionen eines Verkäufers anzusehen, um so zu erkennen wie privat, oder professionell ein Anbieter agiert.
Viele so genannte Privatverkäufer haben häufig mehrere hundert Auktionen jährlich in einer Rubrik abgeschlossen und behaupten trotzdem nicht gewerblich aktiv zu sein.
Sollte man bei solch einem Anbieter einen Artikel erworben haben, mit dem man nicht zufrieden ist, hat man auch dann einen Anspruch auf Rücknahme bzw. Gewährleistung, wenn dies vorher ausdrücklich abgelehnt wurde.
Keiner dieser Händler wird es im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da er mit weit reichenden Konsequenzen rechnen muss.
Wie kann man sich vor Betrügern schützen?
Viele Betrüger spekulieren mit Erfolg darauf, dass ein Geprellter den Weg vor Gericht scheut, da dies meist mit viel Ärger, Zeit- und Geldaufwand verbunden ist. Besonders bei Käufen im Ausland ist Vorsicht geboten, da Gerichtsstand immer der Wohnort des Verkäufers ist.
Auch bei extrem günstigen Sofortkaufangeboten und nur kurz laufenden Auktionen sollte man aufpassen.
Wenn im Beschreibungstext nur ungenaue und unvollständige Aussagen getroffen werden, sollte man vor Abgabe des Gebots den Verkäufer dazu auffordern, diese Unklarheiten in seinem Angebot zu beseitigen. Auch bei wenig aussagekräftigen Fotos sollte man so verfahren.
Ansonsten ist ein Besuch des eBay-Sicherheitsportals zu empfehlen, in dem auch alternative Wege der Verkaufsabwicklung angeboten werden.